AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zentrums für Kommunikation (ZfK)

1. Allgemeines
Das ZfK führt Beratungen im Bereich Coaching, Supervision, Persönlichkeitsentwicklung, Training mit Pferden sowie offene und interne Veranstaltungen durch und erbringt sonstige Leistungen nach individueller Vereinbarung. Für alle Angebote und Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Durch Anmeldung/Auftrag gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Anmeldung/Auftrag
Anmeldungen können über das Kontaktformular per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Alle Anmeldungen und Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das ZfK.

3. Weiterbildungen/offene Veranstaltungen
Das ZfK führt offene Veranstaltungen im Bereich der ganzheitlichen Kommunikation durch. Inhalt und Umfang einer Veranstaltung gehen aus der jeweiligen Beschreibung hervor. Die Teilnahmegebühr ist bei Erhalt der Rechnung fällig.

4. Beratungs- und Trainingsleistungen für Unternehmen/intern
Das ZfK führt spezielle Beratungs- und Trainingsleistungen für Unternehmen nach gesonderter, individueller Vereinbarung durch. Das vereinbarte Honorar wird zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% direkt nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils bei Erhalt ohne Abzug fällig.

5. Beratungs- und Trainingsleistungen/offen
Das ZfK führt Beratungen durch wie Coaching, Persönlichkeitstraining, Supervision, Teamentwicklung und Existenzgründung. Die Beratung erfolgt in einer individuell zu vereinbarenden Anzahl von Sitzungen. Die Dauer der einzelnen Sitzungen beträgt je nach Absprache 60 bis 90 Minuten. Das Honorar ist entweder durch Vorauszahlung oder nach jeder einzelnen Sitzung zu entrichten.

6. Stornierungen/Absagen
Stornierungen seitens des Teilnehmers/Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen.

6.1. Für Weiterbildungen/offene Veranstaltungen gilt:
Eine Stornierung durch den Teilnehmer ist bis vier Wochen (Eingang bei ZfK) vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bei Stornierung in der dritten und vierten Woche vor Beginn der Veranstaltung gewährt das ZfK kostenlos ein einmaliges, übertragbares Umbuchungsrecht, soweit das ZfK noch freie Plätze in den folgenden drei Wochen anbieten kann, oder es werden 50% des Rechnungsbetrages fällig. Bei Stornierung innerhalb von zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist der gesamte Rechnungsbetrag zu zahlen.
Das ZfK behält sich vor, auch bestätigte offene Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z.B. bei höherer Gewalt, Krankheit der Trainer oder der Pferde) oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Muß eine Veranstaltung von ZfK storniert werden, so erhält der Teilnehmer zwei Ersatztermine zur Auswahl. Kann das ZfK keine Ersatztermine anbieten, werden bereits gezahlte Gebühren in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.2. Für Beratungs- und Trainingsleistungen für Unternehmen/intern gilt:
Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bei Stornierung in der vierten bis sechsten Woche vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung ist das gesamte vereinbarte Honorar zu zahlen.
Das ZfK behält sich vor, auch bestätigte interne Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen (z.B. bei höherer Gewalt, Krankheit der Trainer oder der Pferde). Muß eine Veranstaltung von ZfK storniert werden, bietet das ZfK zwei Ersatztermine zur Auswahl an. Kann das ZfK keine Ersatztermine anbieten, werden bereits gezahlte Honorare in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.3. Für Beratungs- und Trainingsleistungen/offen gilt:
Eine Stornierung durch den Teilnehmer muß spätestens einen Tag vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
Muß ein vereinbarter Termin von ZfK storniert werden, bietet das ZfK zwei Ersatztermine zur Auswahl an. Kann das ZfK keine Ersatztermine anbieten, werden bereits gezahlte Honorare in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Haftung
Das ZfK haftet in Höhe der bereits gezahlten Honorare oder Teilnahmegebühren dem Teilnehmer/Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Erfüllungsgehilfen des ZfK tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

8. Datenschutz
Das ZfK verpflichtet sich, Informationen - gleich welcher Art - über den Teilnehmer und/oder die Geschäfts- bzw. Betriebsinterna vertraulich zu behandeln.
Der Teilnehmer/Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der geltenden Bestimmungen des Datenschutzes einverstanden, soweit es für den Zweck des Vertrages erforderlich ist.

9. Urheberrecht
Seminarunterlagen, Videos und sonstiges Material, das während der Veranstaltung von ZfK genutzt oder an Teilnehmer herausgegeben wird, sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Jegliche Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung des ZfK gestattet.

10. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ZfK und dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinausgehendender Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.