Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zentrums für Kommunikation (ZfK)

1. Allgemeines
Das ZfK führt Seminare und spezielles Training mit Pferden sowie Beratungen wie Coaching und Supervision für Einzelpersonen und Teams durch und erbringt sonstige Leistungen nach individueller Vereinbarung.

 

2. Anmeldung/Auftrag
Anmeldungen können über das Kontaktformular per Post, Fax oder Email erfolgen.

Alle Anmeldungen und Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das ZfK.

 

3. Trainingsleistungen (Seminare)
Das ZfK führt Seminare im Bereich der Kommunikation sowie spezielle Trainings mit Pferden durch. Inhalt und Umfang einer Veranstaltung gehen aus der jeweiligen Beschreibung hervor oder werden gesondert und individuell vereinbart.

Die Teilnehmergebühr wird bei Auftragserteilung nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

 

4. Beratungsleistungen
Das ZfK  führt Beratungen wie Coaching sowie Einzel- und Teamsupervision durch.

Die Beratung erfolgt in einer individuell zu vereinbarenden Anzahl von Sitzungen. Die Dauer der einzelnen Sitzungen beträgt je nach Absprache 60 bis 120 Minuten.

Das Honorar ist durch Vorauszahlung zu entrichten.

 

5. Stornierungen/Absagen
Stornierungen für Trainingsleistungen seitens des Teilnehmers/Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen.
Stornierungen für Beratungsleistungen seitens des Teilnehmers können mündlich oder schriftlich erfolgen.

 

5.1. Für Trainingsleistungen
Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist bis 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenlos. Bei  Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 25% der Auftragssumme in Rechnung gestellt und bis 6 Wochen vor Seminarbeginn 50%. Bei späterer Stornierung ist das gesamte vereinbarte Honorar zu zahlen.
Das ZfK behält sich vor, auch bestätigte interne Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen (z.B. bei höherer  Gewalt, Krankheit der Trainer oder der Pferde). Muss eine Veranstaltung von ZfK storniert werden, bietet das ZfK zwei Ersatztermin zur Auswahl an. Kann das ZfK keine Ersatztermine anbieten, werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren in vollem Umfang erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

5.2. Für Beratungsleistungen
Eine Stornierung durch den Teilnehmer muss spätestens einen Tag vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

Muss ein vereinbarter Termin von ZfK storniert werden, bietet das ZfK zwei Ersatztermine zur Auswahl an. Kann das ZfK keine Ersatztermine anbieten, werden bereits gezahlte Honorare in vollem Umfang erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

6. Haftung
Das ZfK haftet in Höhe der bereits gezahlten Honorare oder Teilnahmegebühren dem Teilnehmer/Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Erfüllungsgehilfen des ZfK tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

 

7. Datenschutz
Das ZfK verpflichtet sich, Informationen - gleich welcher Art - über den Teilnehmer und/oder die Geschäfts- bzw. Betriebsinterna vertraulich zu behandeln.
Der Teilnehmer/Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der geltenden Bestimmungen des Datenschutzes einverstanden, soweit es für den Zweck des Vertrages erforderlich ist.

 

8. Urheberrecht
Seminarunterlagen, Videos und sonstiges Material, das während der Veranstaltung von ZfK genutzt oder an Teilnehmer herausgegeben wird, sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Jegliche Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung des ZfK gestattet.

 

9. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ZfK und dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

10. Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinausgehender Vereinbarungen      
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.